Rechtsprechung
SG Hildesheim, 16.06.2006 - S 13 AS 589/06 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus SG Hildesheim, 16.06.2006 - S 13 AS 589/06
Das ist immer dann der Fall, wenn ohne den vorläufigen Rechtsschutz eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung von Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (Bundesverfas-sungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, m.w.N.). - LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2006 - L 7 AS 423/05
Voraussetzungen des Anspruchs eines Untersuchungshäftlings auf Taschengeld aus …
Auszug aus SG Hildesheim, 16.06.2006 - S 13 AS 589/06
Bei der Inhaftierung des Antragstellers in der JVA Wolfenbüttel handelt es sich nicht um eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung im Sinne des § 7 Abs. 4 SGB II. Die erkennende Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen- Bremen ( Beschluss vom 07. März 2006, L 7 AS 423/05 ER sowie Be-schluss vom 22. September 2005 zu Az:: L 8 AS 297/05 ER) an. - LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2004 - L 7 AL 103/04
Auszug aus SG Hildesheim, 16.06.2006 - S 13 AS 589/06
Eine aus Gründen der Gewährung ef-fektiven Rechtsschutzes gebotene Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen An-ordnungsverfahren ist jedoch nur dann zulässig, wenn dem Antragsteller ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung unzumutbare Nachteile drohen und für die Hauptsache ho-he Erfolgsaussichten prognostiziert werden können (Nds. Landessozialgericht, Beschluss vom 8. September 2004, L 7 AL 103/04 ER). - LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2005 - L 8 AS 297/05
Auszug aus SG Hildesheim, 16.06.2006 - S 13 AS 589/06
Bei der Inhaftierung des Antragstellers in der JVA Wolfenbüttel handelt es sich nicht um eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung im Sinne des § 7 Abs. 4 SGB II. Die erkennende Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen- Bremen ( Beschluss vom 07. März 2006, L 7 AS 423/05 ER sowie Be-schluss vom 22. September 2005 zu Az:: L 8 AS 297/05 ER) an.